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Prozessbegleitung

Liegen nach einer Anzeige ausreichend Hinweise vor, dass eine Straftat passiert ist, kommt es nach den Ermittlungen durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft zu einem Gerichtsverfahren.
Beispiele für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind:

  • Vergewaltigung
  • sexuelle Nötigung
  • sexueller Kindesmissbrauch
  • sexueller Missbrauch Schutzbefohlener
  • etc.

Die Gerichtsverhandlung kann für Betroffene sehr anstrengend sein. Die Spielregeln vor Gericht sind nicht vertraut und möglicherweise bestehen Ängste, dass an den Aussagen gezweifelt wird oder dass es belastend sein könnte, dem Angeklagten zu begegnen. In dieser Situation ist es hilfreich, durch Personen begleitet oder unterstützt zu werden, die die Abläufe und Reaktionen der Betroffenen kennen und entsprechend unterstützen und beraten.

Opfer haben im Strafverfahren zunehmend mehr Rechte erhalten, die ihnen dazu verhelfen sollen, das Gefühl der Hilflosigkeit vor Gericht nicht erneut zu erleben. Hierzu ist eine anwaltliche Unterstützung notwendig. Die Entscheidung, was Betroffene im Gerichtsverfahren benötigen und wie sie sich innerlich auf die Anforderungen einstellen, liegt bei den Betroffenen selbst.

Die Beratung und Begleitung durch Hobbit zielt einerseits auf eine objektive Feststellung der Ressourcen und Beeinträchtigungen der Betroffenen ab. Darüber hinaus ist ein wichtiges Ziel der Beratung und Begleitung, dass Betroffene sich selbst als selbstbewusst, stark und widerstandfähig erleben und so die schädigenden Auswirkungen der sexuellen Gewalt und deren Geheimhaltung durchbrechen.

 

Beratungszeiten nach Vereinbarung

Sekretariatszeiten

Montag  
   9:00 - 12:00
Dienstag    14:30 - 17:30
Mittwoch    9:00 - 12:00
Donnerstag           14:30 - 17:30

Zusätzlich kann jederzeit eine
Nachricht auf dem Anrufbeantworter
hinterlassen werden. Wir rufen
schnellstmöglich zurück:

05921 - 64 64