Fachpersonen aus (sozial)pädagogischen und therapeutischen Arbeitsfeldern können sich gezielt die fachliche Unterstützung der psychologischen Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle bei Fragen des Vorgehens bei Verdachtsfällen bzw. bei bekannten Fällen von sexuellem Missbrauch einholen.
Bei Kinderschutz- bzw. Opferschutzfragen können die Mitarbeiterinnen als „insofern erfahrene Fachkraft“ einbezogen werden und unterstützen den Gesamtprozess verschiedener Hilfssysteme bei der Herstellung der Sicherheit für betroffene Kinder, Schutzbefohlene bzw. Erwachsene.
Darüber hinaus können nicht nur Fragen zur Klärung der Hilfs- und Behandlungsprozesse gestellt, sondern auch konzeptionelle Überlegungen einer Prüfung unterzogen oder Selbstklärungsprozesse begleitet werden. So stellt sich in vielen Hilfssystemen, die mit Kindern und Schutzbefohlenen arbeiten, die Frage, inwieweit sexuelle Handlungen der Klienten offen thematisiert, erlaubt bzw. pädagogisch begleitet werden und wie eine Abgrenzung zu sexuell übergriffigen Verhaltensweisen und dem unterschiedlichen Vorgehen bei (Verdachts)fällen gelingt.
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